Gewerbliches Mietrecht - Rechtsanwalt Thomas Polzin München

Im gewerblichen Mietrecht herrschen gänzlich andere Verhältnisse als im Wohnraummietrecht.

An Gewerbetreibende und Freiberufler dürfen andere Anforderungen gestellt werden als an Wohnraummieter, mit der Folge, daß die Vertragsfreiheit voll zur Ausprägung kommt.

Angesichts der Vielgestaltigkeit der wirtschaftlichen Betätigungsformen kann es hier keine generalisierten Ausführungen geben.

Die wirtschaftliche Betätigung gestattet auf der einen Seite und erfordert auf der anderen Seite das Erkennen und die Beachtung eigener und fremder wirtschaftlicher Bedingungen.

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