RechtsanwaltThomas Polzin
Gräfstraße 11381241 München-Pasing
Hier finden Sie Informationen zu den Themengebieten "Nachmieter suchen" und "Untervermietung" - beides Bereiche, in denen oft keine ausreichenden Informationen auf Mieterseite vorhanden sind. Wie auch bei allen anderen auf meiner Webseite dargestellten Themen empfehle ich Ihnen, sich zu Ihrem konkreten Sachverhalt juristischen Rat einzuholen, bevor Sie aktiv werden !
Wichtiger Hinweis:
Das Mietrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Um zu gewährleisten, daß Sie bzw. Ihr Anliegen optimal juristisch vertreten wird, habe ich mich auf Teilgebiete des Mietrechts spezialisiert. Welche Bereiche das sind, erfahren Sie ober den Link oben.
Es gibt im gesamten Mietrecht wenig Themen, bei denen mehr populäre Irrtümer existieren als hier.
Entgegen weit verbreiteter Auffassung kann man nicht vorzeitig ausziehen, wenn man seinem Vermieter drei Nachmieter vorgeschlagen hat.
Es verhält sich vielmehr so, daß es einen Glücksfall darstellt, wenn eine als Nachmieter vorgeschlagene Person tatsächlich zum Zuge kommt, denn der Vermieter muß keinen Nachmieter akzeptieren. Es gilt die Freiheit einen Vertrag abzuschließen (oder eben auch nicht). Es gibt im Mietrecht keinen Zwang zum Vertragsabschluß.
Der Vermieter kann einen Nachmieter akzeptieren, wenn ihn seine Bonität überzeugt oder „die Chemie stimmt" oder eine unschlagbare private Empfehlung vorliegt. Wenn keiner der vorgeschlagenen Kandidaten Erfolg hat, dann endet das Mietverhältnis eben doch erst mit dem regulären Ablaufdatum.
Nachmieter suchen - verwandte Themenbereiche:
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu diesen beiden Themengebieten.