Rechtsanwalt für Erbrecht in München - Thomas Polzin

Auch Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem es auf Details ankommt.

Die nachfolgend genannten Themen haben zuletzt an Bedeutung gewonnen:

  • Gestaltung von Testamenten für Ehepaare (mit/ohne gemeinsamen Kind/-ern, mit Kindern aus einer früheren Beziehung)
  • Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Nachlässen

Brauchen Sie in einem dieser Themen anwaltliche Beratung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Rechtsanwalt Thomas Polzin in Pasing: Leistungen im Erbrecht

Ich bin seit vielen Jahren in der Beratung von Mandanten tätig, deren Anliegen im Bereich des Erbrechts liegen. Gerne stehe ich Ihnen sowohl bei der Erstellung eines Testaments mit meiner juristischen Erfahrung zur Seite. Ebenso helfe ich Ihnen, wenn Sie selbst als Erbe eingesetzt wurden oder Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen wollen.

Über die folgenden Links gelangen Sie zu unseren erbrechtlichen Schwerpunkten - Rechtswanwalt Polzin München-PasingSie finden auf meiner Internetseite noch detaillierte Informationen zu folgenden Bereichen des Erbrechts:

 

Beratung in allen Fragen rund um die Testamentserstellung

Rechtsanwalt Thomas Polzin - München - Erbrecht

Das Thema Tod ist noch immer ein Tabuthema. Aus diesem Grund wird zu selten offen darüber gesprochen, was nach dem Versterben mit dem Vermögen passiert.

Stattdessen wird vielfach auf die Errichtung eines Testaments verzichtet und auf die gesetzliche "Standardlösung" vertraut. Der Haken daran ist, daß die Gestaltungsmöglichkeiten des im Erbrechts allgemein zu wenig bekannt sind und an vielen Stellen Stolperfallen bestehen.

So hat beispielsweise das „Berliner Testament" steuerliche Nachteile und führt zur Entstehung von Pflichtteilsansprüchen, die häufig zu wenig berücksichtigt wird.

Beratung bei Erbschaftsstreitigkeiten

Viele spätere Konflikte zwischen Erben oder der Streit um einen Pflichtteil lassen sich bei vorausschauender Handlungsweise durch ein nach fachkundiger Beratung errichtetes Testament weitgehend vermeiden.

Dem Absicherungsbedürfnis im konkreten Einzelfall Rechnung zu tragen, ist dabei kein Gegensatz. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung gibt z. B. einem Erblasser die Möglichkeit, die Ausführung seines letzten Willens zu steuern und einem neutralen Dritten die Ausführung zu übertragen.

Welches Gestaltungsmittel Ihrer Interessenlage am besten dient, klären wir im Beratungsgespräch.

FAQ Erbrecht - häufig wiederkehrende Fragen im Erbrecht

Als in Erbrechtsangelegenheiten längjährig tätiger Anwalt stehe ich Ihnen gerne beratend in allen Fragen rund um das Erbrecht zur Seite. Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin für eine Erstberatung.

Nachfolgend finden Sie kurze Antworten auf häufige Fragen:

Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?

Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?Regelmäßig werde ich in meiner Kanzlei von Klienten gefragt, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht. Diese ist vom Gesetzgeber klar geregelt. Ehegatten und Kinder und Enkel stehen in der Erbfolge ganz oben. Im Anschluss kommen weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten in Betracht, soweit die nahen Verwandten vorverstorben sind.

 

 

Kann ich durch ein Testament Erben ausschließen?

Hier werden Möglichkeiten beschrieben, wie man jemanden enterben kann.Hier werden Möglichkeiten beschrieben, wie man jemanden enterben kann. Es ist möglich, Personen, die gesetzliche Erbe sind, vom Erbe auszuschließen. Der Erblasser muss dazu allerdings ein Testament anfertigen. Er kann darin einen Alleinerben benennen und damit die sonstigen gesetzlichen Erben ausschließen. Auch die eigenen Kinder und Enkel haben in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf das Erbe.

Allerdings steht ihnen weiterhin der Pflichtteil zu, der gesetzlich festgelegt ist. Enkel kommen erst dann als Erben in Betracht, wenn ihre eigenen Eltern, d.h. die Kinder des Erblassers vorverstorben sind.

 

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einer Erbschaft?

Wie hoch ist das Pflichtteil bei einer Erbschaft?Der Pflichtteil bei einer Erbschaft liegt immer bei 50% des gesetzlichen Erbteils. Es geht immer nur auf einen Geldbetrag.

 

Was geschieht bei Ehepaaren mit und ohne Kinder?

Informationen, was im Erbrecht für Ehepaare ohne Kinder zu beachten istBei der Errichtung von Testamenten durch Ehepaare ist regelmäßig die materielle Absicherung des überlebenden Ehegatten ein legitimes und oft auch maßgebliches Motiv.

Wenn ein Erblasser und nun einen Alleinerben bestimmt hat, dann ist zuerst zu fragen, wie hoch fiele denn eigentlich das gesetzliche Erbe aus.

Ist ein Erblasser verheiratet und hat zwei Kinder und lebt im gesetzlichen Güterstand, würden der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Regelung die Häfte und die beiden Kinder jeweils 25 % des Nachlasses erhalten.

Wird der überlebende Ehegatte der Alleinerbe, dann steht den Kindern in diesem Fall jeweils ein Pflichtteil in Höhe von 12,5 % in Geld zu.

Gerade dieser gesetzliche Automatismus kann aber den überlebenden Ehegatten finanziell in Schwierigkeiten bringen, weil er nun die Pflichtteilsansprüche befriedigen muß. Das entzieht dem überlebenden Ehegatten in nicht wenigen Fällen die Liquidität, die er selbst dringend braucht.

Ist ein Erblasser verheiratet und hat keine Kinder und lebt im gesetzlichen Güterstand, würde der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Regelung drei Viertel erben. Der Rest seines Nachlasses fällt dann in den Schoß seiner Familie zurück, d.h. an seine Eltern (soweit noch am Leben) oder an seine Geschwister ! Die Ehefrau ist also ohne entsprechendes Testament nicht seine Alleinerbin, sondern kann sich ungewollt in einer Erbengemeinschaft mit den Schwiegereltern oder verschwägerten Personen wiederfinden. Auch die Erbschaftssteuer kann hier für zusätzliche Schwierigkeiten sorgen, wenn das Erbe 500.000,00 € übersteigt.

 

Was geschieht bei "Patchworkfamilien"?

Informationen, welche Regelungen im Erbrecht bei Patchwork-Familien geltenHier sind so viele unterschiedliche Lebensgestaltungen denkbar, so daß hier kaum generelle Aussagen möglich sind.

Tendenziell ist die Entstehung von Erbengemeinschaften, deren Mitglieder nur mit einem der Ehegatten verwandt sind (und nicht untereinander), konfliktträchtig und sollte testamentarisch differenziert gestaltet werden, so daß das Vermögen "in einer Linie" bleibt, d.h. bei den jeweiligen Kindern der Partner.

Intelligente Testamentsgestaltung kann den Eintritt von konfliktträchtigen Situationen vermeiden helfen. Wir helfen Ihnen dabei.

 

 

Was gilt in Erbengemeinschaften?

Informationen, welche Regelungen im Erbrecht für Erbengemeinschaften geltenOftmals hat ein Erblasser mehrere Erben, z.B. einen Ehegatten und Kinder. Per Gesetz entsteht mit seinem Tod eine Erbengemeinschaft, unabhängig davon, ob nun ein Testament errichtet worden ist oder die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.

Eine Erbengemeinschaft kann zwar in der Praxis lange Zeit bestehen, doch kann niemand gezwungen werden, auf Dauer Mitglied zu bleiben.

Sie ist nur handlungsfähig, wenn sie einstimmige Beschlüsse fassen kann. Es gibt keine Mehrheitsbeschlüsse. Stillstand in der Verwaltung einer Immobilie kann die Folge sein.

 

 

Ihr Anwalt für Erbrecht im Münchener Westen

Die oben auf dieses Seite dargestellten Sachverhalte aus dem Erbrecht geben bereits einen Hinweis auf die Komplexität der juristischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Es gibt sehr viele Fragestellungen ebenso wie unterschiedliche Regelungen. Auch bereits zu Lebzeiten kann bzw. sollte man sich beraten lassen!

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in den hier auf der Seite dargestellten erbrechtlichen Sachverhalten und freuen uns, Sie in diesen Angelegenheiten beraten und vertreten zu dürfen.

Sollten Sie darüber nachdenken, sich von uns beraten zu lassen, dann nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt zu uns auf - die Nummer finden Sie oben auf dieser Seite.