Untervermietung - Rechtsanwalt Thomas Polzin München

Was tun, wenn der Partner auszieht, die Wohnung aber Vorzüge hat, die man nicht missen möchte oder sich nicht erneut auf Wohnungssuche begeben will ? Kann man dann ohne weiteres jemanden dauerhaft in die Wohnung aufnehmen ?

Gesetzlich verhält es sich so, daß der Mieter ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt ist, eine/n Untermieter/in aufzunehmen.

Es muß also beim Vermieter angefragt werden, ob mit dem Zuzug Einverständnis besteht. Wenn das Einverständnis erklärt wird, dann ist alles in Butter. Bei der Verweigerung sieht das Gesetz nur eine spezielle Kündigungsmöglichkeit des Mieters vor.

Ein Untermietverhältnis ist i.ü. generell in seinem Bestand abhängig vom Fortbestand des Hauptmietverhältnisses !

Hier finden Sie die Bereiche im Mietrecht, in denen ich Sie beraten kann.Hinweis:

Bitte beachten Sie, daß Sie unsere Kanzlei nicht in allen Teilbereichen des sehr umfangreichen Rechtsgebietes "Mietrecht" vertreten kann. Einen kompakten Überblick über unsere Spezialisierungen im Mietrecht finden Sie, wenn Sie auf den Link oberhalb klicken.

 

Was passiert, wenn ein Untermieter auszieht?

Der Auszug eines Partners oder Mitbewohners, der den Mietvertrag mitunterzeichnet hat, kann auch für den Wegziehenden Konsequenzen haben, nämlich wenn der Vermieter ihn nicht ohne weiteres aus dem Vertrag entläßt, weil nur der wirtschaftlich schwächere Partner in der Wohnung verbleibt.

Der Ausziehende haftet dann solange für die Erfüllung aller Vertragspflichten, bis entweder das Mietverhältnis beendet ist oder eine einvernehmliche Regelung gefunden wurde.

Abschließend sei noch auf eines hingewiesen: Es wird gerne übersehen, daß jede Gebrauchsüberlassung einer Wohnung durch den Mieter an einen Dritten, sei er nun Untermieter oder nur Besucher o.ä., zu einer Haftung des Mieters ggü. dem Vermieter führt.

Dem Vermieter darf es also bei einem Schaden egal sein, wer ihn verursacht hat; es haftet der Mieter für das, was ein Untermieter oder Dritter, dem er die Wohnung willentlich überlassen hat, dann verursacht hat.

Sofern Sie juristischen Rat wegen einer Untervermietung benötigen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie einfach bei mir an  - die Telefonnummer finden Sie oben - oder senden Sie mir eine Email über die Kontaktseite meiner Internetseite.