Eigenbedarf / Eigenbedarfskündigung - Rechtsanwalt Thomas Polzin München

Bei der Kündigung durch den Vermieter stehen regelmäßig zwei Kündigungsgründe im Vordergrund, nämlich die Kündigung wegen Mietrückständen und die wegen Eigenbedarfs.

Die inhaltlichen Anforderungen an letztere sind im Zuge der Rechtsprechung der letzten Jahre abgesenkt worden:

  • Der Kreis der Personen, für die ein Vermieter eine Wohnung in Anspruch nehmen darf, ist erweitert worden. Gleichwohl bedarf es zu einer wirksamen Kündigung der Beachtung einer Reihe von gesetzlichen Anforderungen, z.B. bzgl. der Hinweispflicht.

Zur Vermeidung unnötigen Streits sollte man hier als Vermieter vor dem Ausspruch der Kündigung den Umfang der Formalia abklären lassen. Als Mieter weiß man nach einer fachlichen Überprüfung einer Eigenbedarfskündigung auch woran man ist.

Schließlich sind noch einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten, wenn Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen. Hier sind die Hürden für eine ordentliche Kündigung niedriger.

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