Kündigung Mietvertrag / Mietverhältnis - Rechtsanwalt Polzin München

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Kündigung eines Mietverhältnisses. Es gibt verschiedene Arten, wie ein Mietverhältnis beendet werden kann - diese sind hier kurz beschrieben. Sofern Sie eine detaillierte Auskunft zu Ihrem spezifischen Sachverhalt benötigen sollten, dann bitte ich Sie um einen Anruf bei mir.

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Es gibt im Mietrecht Themenbereiche, in den wir keine Mandate übernehmen. Diese finden Sie kompakt auf der Seite dargestellt, die Sie über den Link oberhalb erreichen.

     

    Mietvertrag: Ordentliche Kündigung - fristlose Kündigung

    Kündigungen beenden ein Mietverhältnis.

    Von einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn eine Partei unter Beachtung der gesetzlichen Fristen kündigt.

    • Ein Mieter muß berufsbedingt umziehen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
    • Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf. Hier bemißt sich die Dauer der Kündigungsfrist nach der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses.

    Von einer außerordentlichen Kündigung spricht man, wenn die gesetzlichen Fristen nicht zur Anwendung kommen, wenn z.B. der Mieter Mietschulden hat, die zwei Monatsmieten erreichen oder übersteigen. Hier kann fristlos gekündigt werden.

    Ist allerdings ein Mietvertrag (wirksam) mit fester Laufzeit geschlossen, dann kann keine Partei während der Laufzeit des Vertrages ordentlich kündigen.

    Ich verfüge über Erfahrung in der Vertretung von beiden Parteien - Mietern und Vermietern - bei Kündigungen von Mietverhältnissen.

    Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine Beratung wünschen.