Zugewinn & Zugewinnausgleich - Rechtsanwalt Thomas Polzin München Pasing

Wenn weder vor der Heirat noch in der Ehe ein Ehevertrag geschlossen wurde, dann gilt der gesetzliche Güterstand, der auch als Zugewinngemeinschaft bekannt ist.

Ich biete ich Ihnen fachliche Beratung rund um die Themen Zugewinn und Zugewinnausgleich an.

Einen Überblick über die Bereiche im Familienrecht, in denen ich Ihre Vertretung übernehmen kann, finden Sie unter "Rechtsanwalt Familienrecht München-Pasing".

Um was geht es beim Zugewinn?

Um Zugewinn ermitteln zu können, muß für jeden Ehegatten im ersten Schritt ermittelt werden, wie sich sein Vermögen zwischen Heirat und Trennung oder der Einreichung des Scheidungsantrags verändert hat. Es geht also um den Vergleich der beiderseitigen Vermögensverhältnisse, um zu ermitteln, ob ein Zugewinn überhaupt entstanden und wer dann ggf. ausgleichspflichtig ist.

Letztlich soll hierdurch Gerechtigkeit geschaffen werden für den Fall, daß ein Partner zu Hause geblieben ist und die gemeinsamen Kinder versorgt hat, beruflich also kürzer getreten ist oder gänzlich ausgesetzt hat und infolgedessen weniger Rücklagen erzielen konnte.

Ein häufig nicht ganz kleines Problem ergibt sich schon daraus, daß oft nur mühsam rekonstruiert werden kann, mit wieviel Geld die Ehegatten in die Ehe gestartet sind. Wer hebt schon 20 Jahre Kontoauszüge auf?

Gerade in der Anfangszeit einer Ehe können die Ehegatten noch ohne Streit schlicht und einfach in einer kleinen Tabelle erfassen, wer bei Heirat wieviel auf dem Konto oder im Depot hatte, also ein kleines beiderseitiges Vermögensverzeichnis erstellen.

Beispielrechnung Zugewinn / Zugewinnausgleich:

Information zur Vermögensentwicklung von Ehepartnern seit der EheschließungRechenbeispiel Zugewinnsausgleich: Die Entwicklung des Vermögens der Ehepartner seit Eheschließung:

  • Beide Ehepartner besaßen bei der Eheschließung ein Vermögen von jeweils 10.000 €
  • Am Bis zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages hat sich das Vermögen des Mannes auf 210.000 € erhöht
  • die Frau besitzt dagegen nur 50.000 €
 

Im zweiten Schritt werden die jeweiligen Vermögenszuwächse gegenübergestellt, damit sich zeigt, wessen Vermögenszuwachs höher ausgefallen ist, denn derjenige, dessen Vermögenszuwachs höher ausgefallen ist, muß zur Herstellung von Parität zwischen den Ehegatten dann 50 % seines Zuwachses zum Ausgleich übertragen.

Rechenbeispiel, wie der Zugewinnsausgleich zwischen Ehepartnern funktioniertRechenbeispiel Parität herstellen: Gegenüberstellung der jeweiligen Vermögenszuwächse und Herstellung der Parität.

Im obigen Bespiel heißt das,

  • der Zugewinn des Mannes liegt also bei 200.000 €,
  • der Zugewinn der Frau liegt bei 40.000 €;

Der Mann hat also 160.000 € mehr an Zugewinn erzielt und müßte an seine Ehefrau 80.000 € übertragen.

  • Beide haben dann danach jeweils 120.000 € wie sich aus der nebenstehenden kleinen Rechnung ergibt: (40.000+80.000)=(200.000-80.000)
 

Der Anspruch aus Zugewinn ist grundsätzlich sofort fällig. Dieses Geld würde der Mann im obigen Beispiel an die Frau auszahlen müssen.

Juristische Beratung zum Zugewinn

Der Zugewinnsausgleich im Falle einer Scheidung ist schwierig zu berechen!Die Berechnung des Zugewinns ist in den meisten Fällen nicht so einfach wie im obigen Beispiel. Es handelt sich um eine komplexe Materie, bei der oft sehr viel Geld auf dem Spiel steht.

 

Es gibt beim Zugewinn eine Reihe von Spezialthemen, wie z.B. wie sind Erbschaften oder Schenkungen zu behandeln ? Was ist mit der Immobilie, die beiden Ehegatten gehört, aber nur eine/r bedient das Bankdarlehen ?

Lassen Sie sich daher im Falle einer Scheidung von einem kompetenten Rechtsanwalt begleiten. Als seit vielen Jahren im Fachanwalt für Familienrecht tätiger Anwalt in München berate ich Sie in allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Zugewinn und den Zugewinnausgleich.


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