Mängel & Mietminderung - Rechtsanwalt Thomas Polzin München

Mietminderung ist ein heißes Thema !

Mieter sind manchmal sehr mutig, wenn sie Minderungen an den Mietkosten vornehmen. Vermieter sind niemals begeistert, wenn Anlaß zur Minderung besteht. Entsprechend besteht oftmals die Gefahr einer juristischen Auseinandersetzung.

Der gängigste Streit entsteht um die Frage, ob ein Mangel durch den Mieter (mit-)verursacht wurde.

Hier ein Beispiel für einen Grund zur Mietminderung:

Schimmel tritt in einer Wohnung auf. Folgende Fragen sind zu stellen:

  • Wurde richtig geheizt ?
  • Wurde ausreichend gelüftet ?
  • Gibt es bautechnische Probleme ?

    Wer hier die Miete gleich um 30 % oder mehr mindert, läuft Gefahr zu überziehen. Zur Vermeidung kostenträchtiger gerichtlicher Auseinandersetzungen sollte frühzeitig reagiert werden.

    Wer hier als Mieter oder Vermieter nur mündlich kommuniziert, hat oftmals später ein Problem, zu beweisen wer wann was zugesagt oder anerkannt hat !

    Über den folgenden Link gelangen Sie zur Überblicksseite "Mietrecht"In welchen Rechtsgebieten aus dem Mietrecht sind wir die passende Kanzlei?

    Unsere Anwaltskanzlei ist auf einige Bereiche im Mietrecht spezialisiert. Diese finden Sie auf der oberhalb verlinkten Seite dargestellt.

       

      Vor einer Mietminderung sicherheitshalber einen Rechtsanwalt einschalten!

      Das Thema "Mietminderung" ist seit vielen Jahren präsent, auch auf dem Mietmarkt in München. Sie sollten sich dessen bewusst sein, daß auch Vermieter hier (oft auch juristisch) sensibilisiert sind.

      Daher empfiehlt es sich für Mieter, die glauben einen berechtigten Grund für eine Mietminderung zu haben, sich vorab juristisch beraten zu lassen.

      Sprechen Sie mich an, ich berate Sie und helfe Ihnen eine sichere Abschätzung treffen zu können, ob eine Mietminderung berechtigt ist. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich so die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung sparen.

      Neben Mietern vertrete ich auch Vermieter bei juristischen Auseinandersetzungen aufgrund einer Mietminderung.

      Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich des Mietrechts bin ich mit den juristischen Erfordernissen beider Seiten bestens vertraut.

      Hier gelangen Sie zu den Seiten "Kündigung Mietvertrag" und "Mietrückstände"Weiterführende Informationen - "Mietminderung":

      Eine kompakte Zusammenfassung allgemeiner Art finden Sie zudem auf unserer Seite "Mietrecht".