Juristische Beratung zu Testament und Nachlass - RA Polzin München

Das Testament ist ein wichtiges Dokument, das erst nach dem Versterben eines Menschen eine Bedeutung bekommt. Kaum etwas ist so unvorhersehbar wie das Unvorhersehbare. Daher ist es in jedem Lebensalter ratsam, ein Testament zu machen.

Ich vertrete Mandanten auch in weiteren Bereichen des Erbrechts. Informationen dazu finden Sie hier:

Ein gutes Testament hilft Streit zu vermeiden!

Viele Menschen, die ein Testament errichtet haben, glauben allerdings, daß sie dann alles erledigt haben. Doch das Testament sollte in Abständen überprüft werden, ob es noch der aktuellen Situation entspricht.

Sollte zum Zeitpunkt des Todes kein Testament vorhanden sein, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Kompakter Überblick: Unsere Leistungen bei der TestamentsberatungJuristische Beratung bei der Testamentserstellung ist einer der Schwerpunkte meiner Kanzlei. Ich berate Sie bei folgenden Themen:

  • Eigenhändiges Testament oder notarielles Testament
  • Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Lebzeitige Schenkungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsanspruch
 

Ein sauber formuliertes, eindeutiges Testament sorgt dafür, daß die Abwicklung der Erbschaft bei Eintritt des Erbfalls ohne Auseinandersetzungen vonstatten geht.

Besonderheiten beim Verfassen eines Testaments

Damit ein Testament im Erbfall auch gültig wird, müssen einige formale Besonderheiten berücksichtigt werden. 

So muss ein eigenhändiges Testament buchstäblich komplett vom Anfang bis zum Ende per Hand geschrieben sein. Ein am Computer geschriebener Text, der dann nur unterschrieben wird, ist kein wirksames Testament. Außerdem sollten Datum und Uhrzeit vermerkt werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn sich im Nachlaß Immobilien befinden, ist eine notarielle Errichtung eines Testaments angezeigt.

In vielen Fällen ist es sinnvoll sich juristischen Beistand bei der Erstellung eines Testaments zu holen. Dadurch ist gewähleistet, daß Ihr Nachlass in Ihrem Sinn geregelt wird. Sprechen Sie mich an, sofern Sie Fragen rund um das Thema "Testament" haben - ich berate Sie gerne!

Steuerliche Freibeträge ausschöpfen

Ist ein umfangreicheres Vermögen vorhanden, können die steuerlichen Freibeträge (z.B. Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €) auch durch lebzeitige Schenkungen (gegebenenfalls auch mehrfach) ausgeschöpft werden.

Ich berate Sie gerne zu den hier bestehenden Möglichkeiten.